Die ernüchternde Nachricht des Amtsgerichts Gütersloh erreichte die Verantwortlichen Ende letzter Woche: Die Behörde lehnt die Eintragung des Ravensberger Sportverein Borgholzhausen in das dort geführte Vereinsregister ab – aus formalen, bürokratischen Gründen.
Konkret bemängelt das Amtsgericht die fehlende notarielle Beurkundung des Protokolls der Verschmelzungsversammlung, in dem die Beschlüsse zur Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gefasst wurden. Obwohl der Notar bei der entsprechenden Versammlung anwesend war, wird eine nachträgliche Beurkundung nicht akzeptiert. Zudem wurden weitere
formale Aspekte beanstandet, die im Rahmen des Eintragungsverfahrens eine Rolle spielen und
nun einer Klärung bedürfen.
Diese Entscheidung trifft den Vorstand und alle engagierten Mitstreiter*innen und Mitglieder hart – insbesondere jene, die mit viel ehrenamtlichem Einsatz den Zusammenschluss der Vereine vorangetrieben haben. Erste sportliche Großveranstaltungen fanden bereits unter dem neuen Vereinsnamen statt und waren ein voller Erfolg. Zahlreiche junge und auch erfahrene Sportlerinnen und Sportler sind bereits im RSV-Dress aktiv. Auch die Öffentlichkeitsarbeit wurde modernisiert und an die neuen Vereinsfarben angepasst – alles in der Hoffnung, bald die Eintragungsurkunde in den Händen zu halten. Bisher leider vergeblich.
Rechtlich bedeutet dies, dass die „Alt-Vereine“ derzeit weiterhin bestehen und grundsätzlich handlungsfähig bleiben. Derzeit prüft der Verein die weiteren rechtliche Schritte – insbesondere eine sog. „Beschwerde“ beim Landgericht Bielefeld gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, um die Eintragung zu erwirken.
Trotz dieser schwierigen Situation: wir verlieren das Ziel nicht aus den Augen und werden
sämtliche Aktivitäten bis auf Weiteres unverändert fortführen.
Wir halten euch weiterhin auf dem laufenden.
Der Vorstand